Die Behörde prüft, ob die Empfehlungssysteme von Facebook und Instagram gegen Artikel 27 des europäischen Digital Services Act (DSA) verstoßen, eines Gesetzes, das EU-Bürger vor unlauteren Praktiken im Netz schützen soll. Demnach müssen Nutzende jederzeit die Möglichkeit haben, die Algorithmen ihrer sozialen Netzwerke nachvollziehen und modifizieren zu können.
Bei einem bestätigten Verstoß gegen den DSA drohen Bußgelder von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Dark Patterns"sind spezielle Webdesign-Tricks, die User dazu bringen sollen, etwas zu tun, das sie eigentlich nicht wollen oder das nicht in ihrem Interesse liegt. Sie setzen etwa auf die Bequemlichkeit der User, auf ihre Zeitnot oder auf ihre Angst, etwas zu verpassen. Nutzende sollen dadurch zu Käufen, Abo-Abschlüssen oder zur Preisgabe privater Daten verleitet werden.
Zu den häufigsten Dark Patterns gehören etwa:
Mit dem Digital Services Act (DSA) hat die EU Betreibern von Online-Plattformen den Einsatz solcher Praktiken eigentlich verboten. Nutzende dürfen durch die Gestaltung einer Webseite nicht getäuscht, manipuliert oder an freien Entscheidungen behindert werden.
Deshalb ist Aufklärung derzeit noch immer die beste Vorbeugung dagegen, auf derartige Tricks hereinzufallen. Es gibt unzählige Dark Patterns im Netz - so viele, dass mehrere Webseiten von Verbraucherschutzorganisationen bis zu wissenschaftlichen Forschungsprojekten viele verschiedene von ihnen gesammelt und die dahinterliegenden Mechanismen öffentlich gemacht haben.
Generell rät die deutsche Verbraucherzentrale dazu, sich stets vorsichtig im Netz zu bewegen, nicht zu schnell auf vorgegebene Buttons zu klicken und Checkboxen und Warenkörbe stets gewissenhaft zu überprüfen. Zudem sollten User sich nicht zu voreiligen Kaufentscheidungen drängen und sich von Webseiten kein schlechtes Gewissen machen lassen.