Kabinett verschärft Strafen bei Einsatz von K.-o.-Tropfen

Eine Vergewaltigung unter Einsatz von K.-o.-Tropfen soll künftig mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Gefängnis geahndet werden. Das Kabinett brachte eine von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vorgelegte Strafrechtsverschärfung auf den Weg.

Sexuelle Gewalt und Raub nach Verabreichung solcher Mittel seien "besonders hinterhältig und gefährlich", erklärte Hubig. Täter machten ihre Opfer gezielt wehrlos. "Die Betroffenen haben oft keine Chance, den Übergriff zu bemerken und abzuwehren", so die Ministerin.

"Häufig besonders traumatisiert"

Die Bundesrechtsanwaltskammer schrieb in einer Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf, man verkenne nicht, dass Opfer von Sexual- und Gewaltdelikten "häufig besonders traumatisiert" seien. Auch dürften die mit dem Einsatz von K.-o.-Tropfen - vor allem in Verbindung mit Alkohol und anderen Betäubungsmitteln - einhergehenden Gesundheitsrisiken nicht bagatellisiert werden.

Allerdings werde das Ausmaß, in dem im Nachtleben narkotisierende Stoffe heimlich verabreicht würden, mutmaßlich überschätzt. Lokale Studien zu entsprechenden Verdachtsfällen hätten ergeben, dass die Betroffenen in der Regel die Wirkung ihres Alkoholkonsums falsch eingeschätzt hätten.

Offizielle Zahlen fehlen

Dagegen wies Simon Pschorr, Staatsanwalt aus Regensburg, in einer Stellungnahme auf die hohe Dunkelziffer hin. Eine Intoxikation mit K.-o.-Tropfen könne häufig nicht nachgewiesen werden, weil das Tatopfer eine gewisse Zeit benötige, "um sich angesichts der Gedächtnislücken wieder zu sammeln" und den Einsatz eines narkotisierend wirkenden Mittels zu vermuten. Eine bundesweite Polizeistatistik zum Einsatz derartiger Substanzen gibt es nicht.

Der heimliche Einsatz von K.-o.-Tropfen bei einem Raub- oder Sexualdelikt kann bereits nach geltendem Recht strafverschärfend berücksichtigt werden. Es handelt sich aber nicht automatisch um eine besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs oder Raubes, weshalb sich bei einer Vergewaltigung nur eine Mindeststrafe von drei Jahren ergibt. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2024, wonach die Substanzen nicht als "gefährliches Werkzeug" im Sinne des Strafgesetzbuchs zu verstehen seien.

Wirkung oft schon nach Minuten

Unter dem Begriff K.-o.-Tropfen werden verschiedene Chemikalien zusammengefasst, die Menschen bewusstlos, hilflos oder wehrlos machen können. Häufig basieren sie auf Gamma-Hydroxy-Buttersäure (GHB) oder Gamma-Butyrolacton (GBL), die beide auch als Liquid Ecstasy bekannt sind. Die meisten derartigen Stoffe wirken schnell - oft schon nach wenigen Minuten.

Durch die Tropfen wird das Zentralnervensystem gedämpft. Zu Beginn können Euphorie, Enthemmung oder Schwindel auftreten. Begleitend treten Übelkeit und Zuckungen auf. In schweren Fällen können die Substanzen zu Koma und Atemstillstand führen. Typisch ist, dass sich Betroffene am nächsten Tag nicht an die Geschehnisse erinnern. Weil K.-o.-Tropfen häufig in Getränke oder ins Essen des Opfers gemischt werden, um ein Sexualdelikt zu erleichtert, gelten sie auch als Vergewaltigungsdroge.

Nach der Tat läuft die Uhr

Viele Wirkstoffe sind nur für wenige Stunden nachweisbar - im Blut etwa sechs Stunden, im Urin ungefähr doppelt so lange. Daher sollte man bei entsprechendem Verdacht so bald wie möglich eine Notaufnahme aufsuchen. Dort gibt es auch ein Gegenmittel.

Vorbeugend raten Experten, Getränke und Essen in der Gastronomie, aber auch bei privaten Feiern immer im Blick zu behalten und Fremdgetränke abzulehnen. Bei vielen größeren Veranstaltungen gibt es sogenannte Awareness-Teams, die man im Zweifel ansprechen kann: Sie sind dafür zuständig, sich um Opfer von Übergriffen zu kümmern.

jj/se (dpa, afp, kna)