Begründung: "Das könnte ein Sicherheitsproblem sein; das würde Rückschlüsse zulassen auf die Arbeitsweise des BfV." Für welche Software man sich entscheide, sei eine technologieoffene Frage.
Wer auch immer den Zuschlag bekommt oder bekommen wird, ausschlaggebend sind die Fähigkeiten der Analysetools. Der Verfassungsschutz benötigt solche leistungsstarken Programme für Spionage- und Terrorismusabwehr sowie die Überwachung sämtlicher Formen von politischem und religiösem Extremismus.
Für all das will der Inlandsgeheimdienst mit den Worten seines Präsidenten Sinan Selen den "Werkzeugkasten" erweitern. Darauf drängen auch andere Sicherheitsbehörden, allen voran der für die Auslandsaufklärung zuständige Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundeskriminalamt (BKA).
Umstritten sind unter anderem der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und Software für Gesichtserkennung. Die oppositionelle Linke lehnt solche Pläne grundsätzlich ab: "Wer Palantir gegen ChapsVision austauscht, betreibt Etikettenschwindel", kritisiert die innenpolitische Sprecherin Clara Bünger gegenüber der Deutschen Welle.
"Das eigentliche Problem ist nicht die Herkunft der Software, sondern ihre Logik: das automatisierte Zusammenführen und Rastern riesiger Datenbestände durch einen Geheimdienst." Bünger fordert unter Verweis auf entsprechende Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts klare gesetzliche Regelungen mit engen Grenzen und wirksamer Kontrolle.
Was heute als "digitale Souveränität" verkauft werde, könne morgen das Werkzeug autoritärer Kräfte sein, warnt die Linken-Abgeordnete.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat schon mehrmals gegen den unbegrenzten Einsatz von Palantir in deutschen Sicherheitsbehörden geklagt. Ihre Verfassungsbeschwerde gegen das Polizeigesetz im Bundesland Hessen war 2023 erfolgreich. Im Kern wurde damals die anlasslose automatische Datenanalyse verboten.
Daraufhin wurde das Gesetz zwar reformiert, aber aus Sicht der GFF unzureichend. Deshalb legte die Organisation 2024 erneut Verfassungsbeschwerde ein. Im Jahr darauf folgte eine weitere gegen das Bundesland Bayern. Über beide Klagen muss das Bundesverfassungsgericht noch entscheiden.
Franziska Görlitz koordiniert für die GFF Gerichtsverfahren. Den angeblichen Verzicht des Bundesamts für Verfassungsschutz auf den Einsatz von Palantir findet sie richtig. Die Juristin begrüßt es im DW-Interview ausdrücklich, wenn sich deutsche Behörden im Sinne der digitalen Souveränität Gedanken machen und mögliche Software-Produkte mit Blick darauf prüfen.
Aber für alle Hersteller gelte das Gleiche, betont Görlitz: "Diese Tools sind Blackboxen. Wir wissen nicht, wie sie zu ihren Ergebnissen kommen.
Das von vielen Seiten kritisierte US-Unternehmen Palantir nimmt die Debatte in Deutschland aufmerksam zur Kenntnis. Ihr Chef Alex Karp wundert sich im Gespräch mit der Bild über den Mix aus Zurückhaltung und Ablehnung. Er verstehe nicht, warum man glaube, es sich leisten zu können, auf die Expertise seines Unternehmens zu verzichten. Die Kritik klinge für ihn "als würde man über Hexerei sprechen".